Zum Hauptinhalt springen

KVKK (Türkei)

Keine Rechtsberatung

Die Rechtslage, wie wir sie am 5. November 2026 verstehen. Was diese Seiten sind und was nicht, lesen Sie im Überblick.

Was das Gesetz verlangt​

Cookies auf einer Website, die Menschen in der Türkei erreicht, fallen unter das Gesetz Nr. 6698 über den Schutz personenbezogener Daten (KVKK). Wie es anzuwenden ist, erläutert der Cookie-Leitfaden der türkischen Datenschutzbehörde (erstmals veröffentlicht im Juni 2022, aktualisierte Ausgabe Juli 2025).

Ohne ausdrückliche Einwilligung dürfen Sie nur Cookies verwenden, die eine Kommunikation übertragen oder die für einen Dienst, den der Besucher ausdrücklich angefordert hat, unbedingt erforderlich sind. Der Leitfaden zählt hierzu auch das eigene Cookie des Einwilligungstools sowie First-Party-Webanalyse, sofern sie auf Reichweitenmessung beschränkt ist, nur anonyme Statistiken erzeugt, datensparsam ist (zum Beispiel mit maskierter IP-Adresse) und nicht websiteübergreifend trackt.

Alles andere – vor allem verhaltensbasierte Werbung, einschließlich Anzeigenmessung und Frequenzsteuerung – stützt sich auf eine Rechtsgrundlage nach Artikel 5 oder 6, in der Praxis also auf die ausdrückliche Einwilligung (açık rıza). Eine wirksame ausdrückliche Einwilligung ist nach dem Leitfaden:

  • eine aktive Handlung – das Betreten der Website ist keine Einwilligung;
  • bestimmt: Zweck, Dauer sowie Erst- oder Drittanbieter jedes Cookies werden angegeben;
  • informiert und freiwillig: nicht in Nutzungsbedingungen gebündelt und keine Bedingung für einen Vertrag;
  • vor dem Setzen des Cookies eingeholt.

Als gute Praxis für das Banner beschreibt er: Akzeptieren, Ablehnen und Einstellungen in gleicher Farbe, Größe und Schrift, einwilligungsbasierte Cookies standardmäßig aus, ein kleines Symbol oder Band, das das Einwilligungsfenster erneut öffnet, damit die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann, und kein erneutes Nachfragen bei jedem Besuch. Eine Cookie-Wall kann die Einwilligung unwirksam machen.

Neben der Einwilligung stehen zwei Pflichten:

  • Die Information (aydınlatma) muss spätestens bei der Erhebung der Daten erfolgen, unabhängig von der Rechtsgrundlage, und die Beweislast tragen Sie. Sie ist ein eigener Schritt, getrennt von der Bitte um Einwilligung; ein am 24. März 2026 veröffentlichter Grundsatzbeschluss des Datenschutzrats (KVK Kurulu) verlangt erneut, beide Texte getrennt abzufassen.
  • Übermittlungen ins Ausland (Artikel 9, in Kraft seit dem 1. Juni 2024) brauchen einen Angemessenheitsbeschluss oder eine Garantie wie den Standardvertrag der Behörde, der der Behörde innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Unterzeichnung gemeldet werden muss. Der Leitfaden wendet das auf Cookies an, deren Daten an Anbieter im Ausland gehen.

Der Datenschutzrat setzt das Gesetz durch; die Bußgelder werden jährlich angepasst.

Wie ConnectWiz damit umgeht​

Die RegelIn ConnectWiz
Ausdrückliche Einwilligung vor nicht notwendigen CookiesAlles ist abgelehnt, bevor der Besucher entscheidet. Die Türkei lässt sich durch eine Regionsregel nicht öffnen.
Gleichwertiges Akzeptieren / Ablehnen / EinstellungenAuf der ersten Ebene exakt gleich gestaltet, unabhängig von der Vorlage; jedes Kästchen ist zunächst leer.
Bestimmt: Zweck, Dauer, Erst- oder DrittanbieterEine Zeile pro Kategorie mit ihrem Zweck, den Anbietern, den Ländern, in die Daten übermittelt werden können, und für jedes Cookie Name, Anbieter, Dauer sowie Erst- oder Drittanbieter.
Jederzeit widerrufbarDie Cookie-Schaltfläche bleibt auf jeder Seite.
Kein Nachfragen bei jedem BesuchEine Entscheidung gilt nach einer Zustimmung 1–12 Monate, nach einer Ablehnung 6–12 Monate.
BeweislastJede Entscheidung wird mit ihrer Banner-Version und ihrem Zeitpunkt als Nachweis gespeichert.
Daten im AuslandDas Banner nennt das Land, in das die Daten jedes Anbieters gehen.

ConnectWiz nutzt die Statistik-Ausnahme des Leitfadens nicht: Statistik bleibt in der Türkei aus, bis der Besucher zustimmt.

Was Sie noch tun müssen​

  • Verfassen Sie Ihren Datenschutzhinweis (aydınlatma metni) und Ihre Cookie-Richtlinie, und verlinken Sie die Richtlinie im Banner. Das Banner informiert; den Datenschutzhinweis ersetzt es nicht.
  • Übermittlungen ins Ausland: Das Banner zeigt, wohin Daten gehen, der rechtliche Schritt liegt aber bei Ihnen – in der Regel ein Standardvertrag mit jedem Anbieter im Ausland und eine Meldung an die Behörde. ConnectWiz verarbeitet seine eigenen Daten auf Servern in den Vereinigten Staaten; siehe den Auftragsverarbeitungsvertrag und die Unterauftragsverarbeiter.
  • Halten Sie die Cookie-Liste vollständig: Scannen Sie Ihre Website, und binden Sie die stets aktuelle Cookie-Erklärung in die Seite Ihrer Cookie-Richtlinie ein.
  • Kommerzielle Nachrichten brauchen eine eigene Einwilligung. Eine Cookie-Entscheidung ist keine Erlaubnis, Marketing per E-Mail, SMS oder WhatsApp zu versenden; das läuft über İYS.

Quellen​